19 C+K.________ und [dem Angeschuldigten] bzw. F.________ insbesondere auch aus der Ringhörigkeit des Hauses und dem unterschiedlichen Lärmempfinden (vgl. hierzu z.B. auch die Aussage [des Angeschuldigten] vom 4. Juni 2009, pag. 269, al. 391 ff.). Die Kammer zweifelt daher nicht daran, dass der Zeuge Q.________ tatsächlich hörte, wie sich [der Angeschuldigte] in den zweiten Stock begab, an die Türe polterte und anschliessend wieder in seine Wohnung zurückkehrte. Hinsichtlich der dritten Phase war Q.________ Augenzeuge und Schlichter.