304, al. 175). In Bezug auf die zweite Phase des Geschehens vor der Wohnungstüre [des Privatklägers] war der Zeuge Q.________ zwar kein Augen-, sondern nur ein auditiver Zeuge. Abgesehen von der Tatsache, dass ältere Mehrfamilienhäuser regelmässig relativ ringhörig sind, resultierte das angespannte Verhältnis zwischen der Familie