Aber jetzt sei es halt so. Das sei das erste und das letzte Mal, dass er sich in eine solche Situation einmische. Ihm sei so etwas noch nie passiert seit er in der Schweiz lebe. Er wohne seit 30 Jahren in der Schweiz (vgl. pag. 303 f., al. 159 ff.; siehe auch pag. 742, al. 5 ff.). Abgesehen von seinem offenkundigen Missbehagen, Aussagen zu machen, bekundete Q.________ teilweise Mühe, klar zu differenzieren, was er selbst gesehen und was er nur von anderen Personen gehört hat. So war er sich bezüglich des Stocks im Verlauf des Verfahrens nicht mehr sicher (vgl. pag. 306 f., al. 255 ff.; pag. 310 ff., al. 379 ff.)