83): Hinsichtlich der Aussagen von F.________ kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 893 ff.). F.________ schilderte anlässlich ihrer ersten Befragung vom 22. Mai 2009 den Gemütszustand [des Angeschuldigten], ihres damaligen Partners, sehr authentisch und überzeugend (z.B. pag. 320, Z. 81 f.: „Ich habe das Gefühl, nach all dem was gewesen ist, ist mein Freund einfach explodiert. Er frisst immer alles in sich herein. Dann war das Fass voll.“ und pag. 323, Z. 185: „Ja, er war einfach geladen. Er hat nur noch „Munirot“ gesehen.“).