_ in den Bauch getreten und es im 2008 zusammen mit L.________ eine Auseinandersetzung mit A.________ gegeben habe. Die Aussage von C.________, wonach er allerdings nur abgewehrt und sich verteidigt habe, muss als Schutzbehauptung gewertet werden: Erstens ist das Aggressionspotenzial zu Beginn dieser letzten Phase von ihm ausgegangen, er ist derjenige gewesen, der nach unten zur Wohnung A.________ ging und wuchtig die Türe auftrat. Zweitens sind die bei A.________ festgestellten Verletzungen zumindest nicht ohne weiteres mit blossen Abwehrhandlungen seitens von C.________ vereinbar, und schliesslich drittens wäre es C.__