Dies erstaunt umso mehr, als er sich nach eigenen Angaben im Anschluss an den Vorfall in ärztliche Behandlung begeben und eine Physiotherapie machen musste (p. 734). Aber weder in den ersten Einvernahmen durch die Polizei und die Untersuchungsbehörden, noch anlässlich der körperlichen Untersuchung durch das IRM erwähnte er die Schmerzen im Rücken. Ähnlich verhält es sich mit der Aussage von A.________ anlässlich der Hauptverhandlung, wonach ihm C.________ mit seinem Fuss einen