15. Bestrittener Sachverhalt und Beweisthemen Mit Blick auf die vorliegend noch strittigen Fragen ist die als Phase 3 bezeichnete Sequenz zu beleuchten. Zu klären ist insbesondere, wie sich die unbestrittene körperliche Auseinandersetzung zwischen dem Privatkläger und dem Angeschuldigten zugetragen hat, ob der Privatkläger dabei einen Holzstab verwendet hat und wie der Angeschuldigte in der Folge den geladenen Revolver gehalten hat.