Am restlichen Körper keine weiteren Verletzungen.“ Bei C.________ sind auch mehrere, teilweise wegdrückbare Hautrötungen und Hauteinblutungen sowie eine kleine Eindellung am Scheitelbein festgestellt worden (p. 174 ff., 192 ff.). Dem Gutachten des IRM vom 02.07.2009 zur körperlichen Untersuchung von C.________ ist u.a. Folgendes zu entnehmen: „An der Stirn am Haaransatz mehrere, kleine, nicht wegdrückbare Hautrötungen. In diesem Bereich gibt Herr C.________ auf Druck Schmerzen an. Am linken Scheitelbein eine kleine Eindellung ertastbar. Diese ist ebenfalls druckschmerzhaft.