Nachfolgend fand die körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeschuldigten statt, bei welcher jedenfalls A.________ zu Boden ging und welche bei beiden zu Verletzungen führten. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung holte A.________ seinen privaten, geladenen Revolver aus seinem Wohnzimmer, welchen er vorgängig eigens für den Fall einer Auseinandersetzung nach Hause gebracht und zwischen den Sitzen im Sofa verstaut hatte. Er richtete den geladenen Revolver alsdann im Treppenhaus aus einer Distanz von ca. 1,5 m auf den Brust- /Oberkörperbereich von C.________. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich zumindest K.________ welche bei C.___