Am gab 19.05.2009 F.________ A.________ den Hinweis, wonach C.________ nach Hause komme. Hierauf begab sich A.________ von seiner Wohnung im Hochparterre rechts ins Treppenhaus, wo es alsdann zu einer ersten, im Wesentlichen bloss verbalen, kaum tätlichen Konfrontation zwischen den beiden Angeschuldigten kam; C.________ hielt in dieser ersten Phase kurzzeitig den Arm des A.________ fest. A.________ hatte dabei bereits mit dem bei ihm und F.________ zum Nachtessen weilenden Wohnungsnachbar Q.________ etwas Wein konsumiert. In der Folge begab sich C.________ in seine Wohnung im zweiten Stock rechts und A.__