Im schliesslich getrennt geführten und abgeschlossenen Verfahren gegen C.________ wurde das mehrphasige Geschehen bereits einer eingehenden Beweiswürdigung unterzogen. Soweit einschlägig werden die entsprechenden Erwägungen der Kammer nachfolgend in die Beweiswürdigung eingeführt und in Kursivschrift wiedergegeben.