13. Vorbemerkungen Zur Beurteilung steht ein mehrphasiges Geschehen vom 19. Mai 2009, das die Kulmination eines über längere Zeit gestörten, sich zu einem regelrechten Streit zuspitzenden Nachbarschaftsverhältnisses am P.___-weg in Ittigen darstellte. In die teilweise tätliche Auseinandersetzung involviert waren der Angeschuldigte und der Privatkläger, wobei sie beide nicht allzu erheblich verletzt wurden. Ein erstes Aufeinandertreffen der beiden ereignete sich beim Eintreffen des Privatklägers beim gemeinsam bewohnten Gebäude im Eingangsbereich (erste Phase). Die zweite Phase trug sich vor der Wohnungstür des Privatklägers zu.