2. Einfache Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten, begangen abends an 19.05.2009 am P.___- weg in 3063 Ittigen, z.N. C.________, indem er C.________ mit Faustschlägen (an den Kopf, die Brust, den Hals und den Rücken) traktierte und dieser davon Hautrötungen, Hauteinblutungen und druckschmerzhafte Verletzungen davontrug; […] 4. Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, begangen am 19.05.2009 am P.___-weg in 3063 Ittigen durch Tragen einer Waffe ohne Waffentragbewilligung, indem er einen geladenen Trommelrevolver behändigte und im Treppenhaus des Wohnblockss C.________ damit bedrohte;