Es sei im Gegenteil davon auszugehen, dass der Angeschuldigte, der 31 Jahre lang Polizist gewesen sei, auch in Stresssituationen das jahrelang geübte und praktizierte Verhalten an den Tag gelegt und die Waffe «Finger lang» gehalten habe. Der Hammer des Revolvers sei ausserdem nicht gespannt gewesen, weshalb zur Schussabgabe ein erheblicher Kraftaufwand von 4.99 kg erforderlich gewesen wäre. So sei das Risiko einer Schussabgabe äusserst gering gewesen, weshalb für den Privatkläger nie eine unmittelbare Lebensgefahr bestanden habe.