Entscheidend bei der Bedrohung mit einer Schusswaffe sei, mit welchem Risiko im jeweiligen Einzelfall ein Schuss ausgelöst und das Opfer konkret gefährdet werde. Dass es sich bei der Aussage des Angeschuldigten, er habe die Waffe in der Position «Finger lang» gehalten, um eine Schutzbehauptung handeln solle, sei nicht ersichtlich. Es sei im Gegenteil davon auszugehen, dass der Angeschuldigte, der 31 Jahre lang Polizist gewesen sei, auch in Stresssituationen das jahrelang geübte und praktizierte Verhalten an den Tag gelegt und die Waffe «Finger lang» gehalten habe.