In allen weiteren Punkten ist das Urteil der Vorinstanz angefochten. Die Kammer hat somit die Schuldsprüche gegen den Angeschuldigten wegen Gefährdung des Lebens, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Tragen einer Waffe ohne Waffentragbewilligung zu überprüfen (Ziff. A.II. des erstinstanzlichen Urteils). Ferner ist gegebenenfalls eine neue Strafzumessung vorzunehmen, über die Verwendung zahlreicher beschlagnahmter Gegenstände sowie die Entschädigung der amtlichen Verteidigung einschliesslich Rück- und Nachzahlungspflicht zu befinden und die Kostenfolge zu regeln.