7.3 Privatklägerschaft Rechtsanwalt Dr. D.________, an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung substituiert durch MLaw J.________ (pag. 1427 f.), beantragte mündlich namens und auftrags des Privatklägers, dass der Angeschuldigte zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 2'000.00 an ihn zu verurteilen sei (pag. 1423).