_; 2.4. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 19.05.2009 in Ittigen; unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung gemäss Art. 400 StrV, insbesondere für die entstandenen Verteidigungskosten (gestützt auf die bereits eingereichte Honorarnote von Fürsprecher E.________ und die Honorarnote von Fürsprecher B.________), die beruflichen Konsequenzen des vorliegenden Strafverfahrens (CHF 550'000.00) sowie die ausgestandene Untersuchungshaft von 32 Tagen à Fr. 100.00. 3. Die Zivilklage von C.________ gegen A.__