_ keine weitere Folge gegeben wird; 2. A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen 2.1. der Gefährdung des Lebens, angeblich begangen am 19.05.2009 in Ittigen z.N. C.________; 2.2. der einfachen Körperverletzung, evtl. Tätlichkeit, angeblich begangen am 19.05.2009 in Ittigen z.N. C.________; 2.3. der Nötigung, angeblich begangen am 19.05.2009 in Ittigen z.N. C.________;