1414 ff.). Im Nachgang an die Verhandlung ging zudem beim Generalsekretariat des Obergerichts ein Schreiben vom 22. Februar 2021 ein, in dem «I.________ – Institut für Hochintelligenz» mit identischer Adresse wie der Angeschuldigte als Absender genannt und Bezug auf das vorliegende Verfahren genommen wurde (pag. 1447).