und wurde den Parteien am 6. Oktober 2021 zugestellt. Nachdem von keiner Seite Ergänzungsfragen zum Gutachten gestellt worden waren, wurden die Parteien am 23. November 2021 auf den 22./23. Februar 2022 zur oberinstanzlichen Verhandlung vorgeladen (pag. 1377 ff.). Gleichzeitig wurde über den Angeschuldigten im Hinblick auf die Hauptverhandlung nochmals ein aktueller Leumundsbericht eingeholt. Der Bericht der StatPol Ittigen datiert vom 4. Februar 2022 (pag. 1393 ff.). Beigefügt wurden dem Bericht nebst dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse auch zwei Mails des Angeschuldigten an die Wachtleiterin der StatPol Ittigen (pag.