1271 f.). Mit verfahrensleitender Verfügung vom 7. April 2021 wurde im Einverständnis mit den Parteien eine ergänzende Begutachtung des Angeschuldigten durch den Fo- rensisch-Psychiatrischen Dienst angeordnet (pag. 1296 ff.). Das Gutachten ist auf den 22. Juli 2021 datiert, wurde aber offensichtlich erst in der aktenkundig bis am 30. September 2021 verlängerten Frist abgeschlossen (pag. 1316 ff.), ging am 24. September 2021 ein (pag. 1321 ff.) und wurde den Parteien am 6. Oktober 2021 zugestellt.