aus BM 11 37030) bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ediert. Nachdem der Angeschuldigte wiederum unbekannten Aufenthaltes war und ihn auch die Verteidigung nicht hatte erreichen können, holte die Verfahrensleitung am 15. Dezember 2020 vorerst einen Leumundsbericht ein, der am 16. März 2021 einging (pag. 1274 ff.). Gleichzeitig verfügte sie den Beizug der Akten des abgeschlossenen Verfahrens SK 11 85 gegen C.________ (pag. 1271 f.).