Die beim Polizeikommando noch auffindbaren zwei Listen mit Schiessresultaten gingen am 31. Januar 2012 bei der Kammer ein (pag. 1070 ff.). Der Auszug aus den Personalakten, die sich nach der Integration der Stadt- in die Kantonspolizei bereits im Stadtarchiv befanden, wurde am 14. März 2012 zugestellt (pag. 1090 ff.). Das Ergänzungsgutachten des FPD datiert vom 11. April 2012 (pag. 1146 ff.) und wurde den Parteien umgehend zugestellt. Auf Ergänzungsfragen dazu wurde seitens der Parteien verzichtet. Hingegen wurde Frau Prof. Dr. G.________ von Amtes wegen als Sachverständige zur oberinstanzlichen Verhandlung vorgeladen und in der Folge auch befragt (pag. 1203 f., 1232 f.).