1053 ff.). Den förmlichen Beschluss dazu fasste die Kammer am 5. Dezember 2011. Gleichzeitig wurden die seinerzeit vom Haftgericht III Bern-Mittelland angeordneten Ersatzmassnahmen (Annäherungs- sowie Kontakt – und Kommunikationsverbot, wöchentlicher Besuch des Forensik Ambulatoriums) aufgehoben. Die Kammer entsprach zudem dem Antrag der Verteidigung auf Edition der Schiessresultate sowie auf Beizug der Aus- und Weiterbildungsdokumentation des Angeschuldigten. Den Antrag auf Einvernahme von H.________ als Zeugin wies sie dagegen ab (pag. 1061 ff.). Die beim Polizeikommando noch auffindbaren zwei Listen mit Schiessresultaten gingen am 31. Januar 2012 bei der Kammer ein (pag.