5. Appellationsbegründungen Aufgrund der veränderten prozessualen Ausgangslage (s. E. 4 oben) erübrigt es sich, an dieser Stelle näher auf die seinerzeit in den Appellationsbegründungen gestellten Anträge der Parteien (Privatkläger, 4. April 2011, pag. 956 ff.; Angeschuldigter, 7. Juli 2011, pag. 1019 ff.) einzugehen. Massgebend sind die in der zweiten oberinstanzlichen Verhandlung vom 22. Februar 2022 gestellten Anträge (vgl. E. 7 hiernach), wobei Rechtsanwalt Dr. D.________ namens des Privatklägers in seinem Schreiben vom 28. Oktober 2020 (pag.