5 3. Wechsel der amtlichen Verteidigung Noch vor Ablauf der seinem Verteidiger angesetzten Frist zur Appellationsbegründung reichte A.________ am 30. März 2011 selber eine eigenständige schriftliche Begründung der Appellation samt Beilagen ein (pag. 931 ff.). Die Eingabe wurde Fürsprecher E.________ zur Stellungnahme zugestellt (pag. 957), worauf er am 6. April 2011 um Entlassung aus dem amtlichen Mandat ersuchte (pag. 971). Dem Antrag wurde durch die Verfahrensleitung entsprochen (pag.