2. Appellationserklärungen Gegen dieses Urteil erklärte Fürsprecher E.________ am 13. Dezember 2010 namens und im Auftrag von A.________ vollumfänglich die Appellation (pag. 858). Ebenfalls am 13. Dezember 2010 erklärte Rechtsanwalt Dr. D.________ im Namen von C.________ die Appellation, jedoch beschränkt auf die Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung, das Strafmass, die Verurteilung zu Schadenersatz an A.________ sowie auf die Abweisung der Zivilklage von C.________ (pag. 860 ff.). Beiden Parteien wurde mit Verfügung vom 9. März 2011 Frist zur Einreichung einer Appellationsbegründung gesetzt (pag. 926 f.).