4 V. Im Weiteren wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN.________2) ist notwendig und wird dem zuständigen Bundesamt hiermit erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-Profil-Gesetz). 2. Für die Behandlung der Zivilklagen werden keine besonderen Verfahrenskosten ausgeschieden. 3. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Rechtsanwalt Dr. D.________ wird wie folgt bestimmt: