2. zu einer Busse von CHF 1'000.00, deren Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 12 Tage festgesetzt wird (CHF 300.00 nach Art. 42 Abs. 1 StGB [Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage], CHF 700.00 nach Art. 106 StGB (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage); 3. zur Bezahlung von CHF 2'094.00 Schadenersatz an den Privatkläger A.________; soweit weitergehend wird die Zivilklage abgewiesen. 4. zur Bezahlung von CHF 292.70 Schadenersatz an die Privatklägerin F.________; soweit weitergehend wird die Zivilklage (auf Bezahlung einer Genugtuung) zurückgewiesen (Art. 301 Abs. 2 StrV). 5. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten inkl. Auslagen von CHF 2'600.00.