1 Karabiner 684330; 1 Karabiner 172575; 1 Revolver Buger SP101 357 Magnum; 30 Patronen) werden eingezogen (Art. 31 Abs. 3 WG). 2. Die beschlagnahmte Dienstwaffe SIG P229 AL 12691 geht an das Polizeikommando des Kantons Bern. 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN.________1) ist notwendig und wird dem zuständigen Bundesamt hiermit erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-Profil-Gesetz). 4. Für die Behandlung der Zivilklage werden keine besonderen Verfahrenskosten ausgeschieden. 5. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher E.________ wird wie folgt bestimmt: