Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren. A.________ wird die Weisung erteilt, die beim Forensisch-Psychiatrischen Dienst der Universität Bern (FPD) begonnene Therapie nach Massgabe der behandelnden Ärzte fortzusetzen. 2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten inkl. Auslagen von CHF 16’500.00. III. Die Zivilklage von C.________ gegen A.________ wird abgewiesen. 2 IV. Im Weiteren wird