Mit anderen Worten, die neue Tatsache bzw. das neue Beweismittel muss geeignet sein, einen Freispruch oder eine wesentlich geringere Strafe herbeizuführen. Da die gefälschte Rechnung vom Gericht weder als Grundlage für die Schadenersatzbemessung verwendet wurde, noch irgendwelche andere Wirkungen auf das Ergebnis des Strafverfahrens zeitigte, würde bei einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen den Gesuchsteller genau das gleiche Ergebnis resultieren.