Ein Blick auf die unter Ziff. II zusammengefasste Vorgeschichte des vorliegenden Verfahrens zeigt, dass der Gesuchsteller bereits vor dem Rückzug seiner Appellation am 17. März 2004 Zweifel am rechtmässigen Zustandekommen des Urteils vom 4. April 2003 hegte bzw. den Gesuchsgegner 1 verdächtigte, dem Gericht gefälschte Unterlagen eingereicht zu haben.