solches wäre rechtsmissbräuchlich (vgl. SCHMID, Handbuch StPO, N 1595). c. Der Gesuchsteller hat in seinem Revisionsgesuch vom 7. Juni 2004 diverse Rügen vorgebracht; insbesondere hat er hinsichtlich einer Vielzahl der von den Gesuchsgegnern 1-3 eingereichten Rechnungen geltend gemacht, diese seien gefälscht. In seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2011 rügte der Gesuchsteller dann allerdings nur noch einzelne der bereits im Revisionsgesuch enthaltenen Vorbringen.