1349): „Gestützt auf Klagebeilage 14 wurde hier auch ein Betrag von CHF 26'000.99 für Schaufenster geltend gemacht. Klagebeilage 14 datiert allerdings bereits vom 2. September 1999 und bezieht sich – als Offerte – nur auf den Schaden vom 21./22. August 1999. Diese Unklarheit wurde auch von der Verteidigung in der Hauptverhandlung aufgeworfen (pag. 1145). In der Folge wurde eine Rechnung derselben Firma vom 17.01.2000 nachgereicht (pag. 1173/1203, die allerdings keinen Hinweis auf die damit zusammenhängenden Vorfälle enthält und damit die Unklarheit nicht bereinigt, so dass diese Schadensposition nicht nachgewiesen ist.“