In ihrer Stellungnahme führte sie aus, ob der Revisionsgrund propter falsa in jedem Fall absoluten Charakter haben müsse, sei zu bezweifeln. In verschiedenen Kommentaren wie auch in der Botschaft zur StPO werde im Zusammenhang mit dem absoluten Charakter das Beispiel des von einem korrupten Richter ausgesprochenen Urteils genannt, das unabhängig vom Ergebnis des Entscheids seine moralische Autorität verloren habe. In einem solchen Fall leuchte der absolute Charakter des Revisionsgrundes ein, nicht aber dort, wo die strafbare Handlung weder das Gericht in irgendeiner Weise korrumpiert, noch Auswirkungen auf den Inhalt des Urteils gehabt habe (pag.