Der Rechtsstaat werde generell als nicht mehr glaubwürdig angesehen, wenn an einem derart zustande gekommenen Urteil festgehalten werden würde. Bei einer falschen Zeugenaussage etwa werde das Verfahren ungeachtet der Tatsache wieder aufgenommen, dass das Urteil wahrscheinlich auch bei wahrheitsgemässer Aussage gleich ausgefallen wäre. Es brauche nicht nachgewiesen zu werden, dass die Stimme des bestochenen Richters das Mehrheitsverhältnis tatsächlich beeinflusst habe.