410 StPO herangezogen. Die Revision ist ein ausserordentliches Rechtsmittel, welches es erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen rechtskräftige Strafentscheide wieder aufzunehmen und den Fall neu zu beurteilen. Damit stellt das Revisionsverfahren eine ausdrückliche Ausnahme des Prinzips „ne bis in idem“ dar, wonach eine Person nicht zweimal für die gleiche Sache mit einem Strafverfahren zu belasten ist. Eine solche Ausnahme vom Verbot der doppelten Strafverfolgung lässt sich allerdings nur bei Vorliegen von neuen Erkenntnisquellen rechtfertigen, deren Nichtbeachtung zu stossenden Ergebnissen führen und das Vertrauen in die Rechtsordnung erschüttern würde;