Wenn der Schädiger den Schaden bezahle, sei es dem Geschädigten freigestellt, den Schaden reparieren zu lassen oder nicht. Sollte das Revisionsgesuch gutgeheissen werden, könne dies nur bedeuten, dass die Zivilklage auch aufgrund der Zeugenaussage in der Strafuntersuchung gegen den Gesuchsgegner 1 neu zu beurteilen sei und dass daraus eine höhere Schadenersatzforderung der Gesuchsgegner 1-3 resultiere als im Urteil vom 4. April 2003. Im Strafpunkt werde die Neubeurteilung wohl kaum andere Erkenntnisse bringen als diese dem Richter beim Urteil vom 4. April 2003 zu Grunde gelegen seien.