Tatsache sei, dass der Gesamtschaden CHF 52'000.00 betragen habe. Un- 12 erheblich dabei sei, ob der Schaden behoben worden sei oder nicht. Die Situation sei vergleichbar mit dem Automobilisten, der ein anderes Fahrzeug beschädige. Wenn der Schädiger den Schaden bezahle, sei es dem Geschädigten freigestellt, den Schaden reparieren zu lassen oder nicht.