Offerte und Rechnung waren aufeinander abgestimmt und bestärkten sich je gegenseitig in ihrer Aussage und Glaubwürdigkeit. Dabei täuschte die Rechnung das Gericht nicht nur bezüglich ihrer Echtheit, sondern, wie bereits erwähnt, auch bezüglich der angeblichen Notwendigkeit der Sanierung und bezüglich deren vorgetäuschten Ausführung.