In Tat und Wahrheit wurden die Schaufenster mindestens bis in den Herbst 2009 nicht ersetzt, was zeigt, dass der geltend gemachte Schaden nicht oder zumindest nie im behaupteten Umfang bestanden hat.“ In rechtlicher Hinsicht führt das Urteil vom 16.12.2010 u.a. Folgendes aus: „Der Angeschuldigte hat den Richter getäuscht, indem er für die Schaufenster vorsätzlich einen wesentlich höheren Schaden geltend gemacht hat, als er effektiv erlitten hat.