Hintergrund dazu dürfte gewesen sein, dem Gericht dadurch den Schluss nahe zu legen, dass die Fenster ersetzt worden seien, weil sie aufgrund der irreparablen Beschädigung durch A. hätten ersetzt werden müssen. In Tat und Wahrheit wurden die Schaufenster mindestens bis in den Herbst 2009 nicht ersetzt, was zeigt, dass der geltend gemachte Schaden nicht oder zumindest nie im behaupteten Umfang bestanden hat.“