10 nicht aber dort, wo die strafbare Handlung weder das Gericht in irgendeiner Weise korrumpiert noch Auswirkungen auf den Inhalt des Urteils gehabt hat. 9. Im vorliegenden Fall hat die 1. Strafkammer des Obergerichts B.M. wegen versuchten Betruges und Urkundenfälschung, beides begangen im Strafverfahren gegen den Gesuchsteller, verurteilt.