RIKLIN, Kommentar StPO, Art. 410 N 6). Ob der Revisionsgrund propter falsa in jedem Fall absoluten Charakter haben muss, ist zu bezweifeln. In verschiedenen Kommentaren wie auch in der Botschaft zur StPO wird im Zusammenhang mit dem absoluten Charakter das Beispiel des von einem korrupten Richter ausgesprochenen Urteils genannt, das unabhängig vom Ergebnis des Entscheids seine moralische Autorität verloren habe (vgl. statt Vieler BOTSCHAFT STPO S. 1320). In einem solchen Fall leuchtet der absolute Charakter des Revisionsgrundes ein,