Eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse von CHF 5'000.00 für Sachbeschädigungen sei ein hartes Urteil. Aus der Tatsache, dass der Gesuchsgegner 1 dem Gericht gefälschte Beweisdokumente vorgelegt habe, müsse zwingend geschlossen werden, dass der von ihm geltend gemachte Schaden entweder gar nicht, oder aber in weit geringerem Ausmass eingetreten sei. Soweit gar keine Schäden entstanden seien, würden Freisprüche zu erfolgen haben, soweit sie geringer ausgefallen seien, als im früheren Verfahren angenommen, werde das Strafmass entsprechend zu reduzieren sein (pag. 13). 2. In seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2011