Diese Schwäche in der Belegung des Schadens scheint das Gericht erkannt und daher den Angeschuldigten aufgefordert zu haben, zusätzliche Belege einzureichen, was schliesslich zur Vorlegung der gefälschten Rechnung geführt hat. Offerte und Rechnung waren aufeinander abgestimmt und bestärkten sich je gegenseitig in ihrer Aussage und Glaubwürdigkeit. Dabei täusch-