Rechnung der Firma I. einreichte, obwohl die Firma I. die offerierten Arbeiten gar nicht ausgeführt hatte und so die Teilzusprechung des geforderten Schadenersatzes durch den urteilenden Richter erwirkte; - Urkundenfälschung, begangen am 3. April 2003 in J. durch Gebrauch einer gefälschten Urkunde zur Täuschung, indem er eine gefälschte Rechnung der Firma I. als Beweismittel vor Gericht einreichte sowie wegen - grober Verletzung von Verkehrsregeln, begangen am 2. August 2004 in O., durch Widerhandlung gegen das SVG durch Überholen eines Fahrrades in einem Engpass unter Benützung der linken Fahrbahnhälfte.