c. Mit Verfügung vom 4. März 2008 beantragte die zuständige Untersuchungsrichterin der Staatsanwaltschaft, der Gesuchsgegner 1 sei dem Strafeinzelgericht des Gerichtskreises XI Interlaken-Oberhasli zu überweisen wegen - Betruges, begangen am 3. April 2003 in J. z.N. von A., indem er im Strafverfahren gegen A. einen Betrag von insgesamt CHF 53'440.00 für Glaserarbeiten und Silikonfugen als Schadenersatz für Schäden vom 21./22. August 1999 und vom 5. Oktober 1999 geltend machte, welchen er zunächst mit einer Offerte der Firma I. vom 2. September 1999 belegt hatte, in der Hauptverhandlung weiter eine gefälschte